Wägetechnik und ihre Richtlinien in
der europäischen Union

 

 

Wägetechnik wird in sehr vielen und sehr unterschiedlichen Bereichen unseres tagtäglichen Lebens eingesetzt. Die Küchenwaage und die Personenwaage im Bad sind die wahrscheinlich häufigsten Vertreter moderner Wägetechnik im privaten Bereich.

Im gewerblichen Bereich werden Waagen ebenso eingesetzt. Nur werden hier ganz andere Anforderungen an die Geräte gestellt. Wo im privaten Bereich eventuell ein Kuchen misslingt, wenn die Küchenwaage falsche Werte anzeigt, geht es im gewerblichen Bereich oft um Geld oder Sicherheit. Man stelle sich nur einmal vor, wenn ein Goldschmied bei der Herstellung eines Eheringes Fehler bei der Gewichtsbestimmung des verwendeten Goldes macht. Gefährlich wird es sogar, wenn beim Verladen von Gütern die Gewichte falsch bestimmt werden, und dadurch bspw. ein LKW hoffnungslos überladen wird.

Damit sich alle Marktteilnehmer auf die gemessenen Werte ihrer Instrumente verlassen können, hat die Europäische Union ein System in Kraft gesetzt, das genau regelt, welche Genauigkeit ein Gewichtswert unter bestimmten Bedingungen einhalten muss. Dabei wird zwischen nicht selbsttätigen Waagen und selbsttätigen Waagen unterschieden.

Nicht selbsttätige Waagen sind Waagen, die nicht ohne Bediener arbeiten können, ähnlich wie eine Küchenwaage. Hierfür gilt die „Non-Automatic Weighing Instruments Directive“, kurz NAWID.

Selbsttätige Waagen sind Waagen, die völlig ohne Bediener automatisiert arbeiten können. Solche Waagen sind meistens in automatische, industrielle Prozesse integriert. Für diese Geräte gilt die „Measuring Instruments Directive“, kurz MID.

Beide Richtlinien gelten für die gesamte Europäische Union, sodass sowohl Verwender, wie auch Verbraucher sich innerhalb der gesamten EU auf die Richtigkeit der angegebenen Messwerte verlassen können. Damit das gewährleistet werden kann, müssen die Hersteller vor der Inverkehrbringung einer Waage vielerlei Prüfungen durchführen, um sicher zu stellen, dass ihre Produkte die geforderte Genauigkeit einhalten. Geprüft werden unter anderem Dinge, wie der Messfehler im Messbereich, die Temperaturabhängigkeit der Waage und Einflüsse durch elektromagnetische Störungen. Diese Prüfungen werden von speziell dafür benannten Stellen durchgeführt, die ihrerseits auch wieder geprüft werden. So wird sichergestellt, dass jede dieser so genannten „benannten Stellen“ innerhalb der EU die gleichen Anforderungen stellt.

Jede Waage, die in der EU im gewerblichen Handel eingesetzt werden soll, muss beweisen, dass sie die Anforderungen der Richtlinien einhält. Das bedeutet, dass sie konform zu diesen Richtlinien ist. Dies wird am Ende des Prozesses durch das Ausstellen einer Konformitätserklärung für jede einzelne Waage bestätigt. Ab diesem Zeitpunkt können sich die Marktteilnehmer darauf verlassen, dass die Messwerte einer solchen Waage die geforderten Messgenauigkeiten einhalten.

Um zu überprüfen, dass die Messgenauigkeit auch lange Zeit nach den durchgeführten Messungen bei der Konformitätsbewertung erhalten bleibt, werden Waagen im gewerblichen Bereich regelmäßig kontrolliert. Diese Kontrolle wird Eichung genannt. Dabei wird in regelmäßigen Abständen überprüft, ob eine Waage noch immer die Anforderungen erfüllt, die an sie gestellt werden. Für diese Überprüfung gelten in der EU keine einheitlichen Regeln mehr, die in allen EU-Staaten gleich angewandt werden wie bei der MID oder NAWID. Dieser Bereich wird auch heute noch von jedem Land national selbstständig geregelt, sodass es hier Unterschiede zwischen den Ländern gibt.

Alle Regelungen haben jedoch zum Ziel, den Marktteilnehmern fairen Warenaustausch auf Basis von gemessenen Gewichtswerten zu ermöglichen.

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